Sondertilgung
Zusätzliche Tilgungsleistung, die ein Darlehensnehmer über die vereinbarte Regeltilgung hinaus vornehmen kann. Die Höhe der Sondertilgung ist Verhandlungssache und kann einmal im Jahr vorgenommen werden. Dieses Recht ist Vertragsbestandteil, es ist aber keine Zahlungspflicht sondern ein Recht.
Bei Privatdarlehen und -krediten gibt es ein gesetzliches Tilgungsrecht.
Hier kann man jederzeit ganz oder teilweise tilgen.