Bankabtretungsvertrag
Sicherungsvertrag der Ansprüche.
Wird bei Neubauvorhaben oft zwischen Bank, Baufirma und Bauherr abgeschlossen und regelt den reibungslosen Zahlungsverkehr zwischen Bank und Baufirma.
Er gibt der Baufirma die Sicherheit, dass das Geld für die erbrachte Leistung auch tatsächlich bezahlt wird und nicht anderweitig ausgegeben werden kann. Trotzdem werden bei diesem Vertrag die Rechte der Bauherren nicht beschnitten, denn sie entscheiden, wann wieviel Geld an die Baufirma fließt. Es ist eine kostenlose und gute Alternative zur Bankbürgschaft.