Hypothekenkontor - Berlin - Hamburg - München
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Nichtabnahme des Darlehens

 

Kommt ein Vertrag über ein Hypothekendarlehen rechtsgültig zustande, so hat die Bank eine Bringepflicht aber auch der Darlehensnehmer eine Abnahmepflicht.

Nimmt der Darlehensnehmer das Darlehen aber nicht ab, so zahlt er eine Nichtabnahmegebühr, die in etwa der vollen Vorfälligkeitsentschädigung gleich kommt. Das kann schon richtig teuer werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

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