Hypothekenkontor - Berlin - Hamburg - München
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Buchgrundschuld

 

Sicherheit, die ins Grundbuch eingetragen wird. Das valutierende Institut trägt die Grundschuld in Höhe des Darlehens im ersten Rang ins Grundbuch ein und schafft so eine zusätzliche wichtige Sicherheit für sich. Deshalb sind Hypothekenzinsen auch geringer als Ratenkreditzinsen, weil bei einem Ratenkredit diese Zusatzsicherheit nicht gegeben ist. Die Grundschuld wird beim Notar bestellt, der die Grundschuldurkunde der Bank bearbeitet. Die Grundschuld wird dann in Abteilung 3 des Grundbuchs eingetragen. Um diese zu löschen bedarf es einer Löschungsbewilligung des Instituts.

Eine andere Form des Grundpfandrechts sind Hypotheken. Die Hypothek allerdings ist in der Praxis eher selten. Sie wird für ein genau bestimmtes Darlehen bestellt und ist mit dessen Rückzahlung "verbraucht". Die Grundschuld hingegen kann beliebig oft als Sicherheit verwendet werden. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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