Sicherungsvereinbarung
Auch unter Sicherungsabrede bekannt. Die Sicherungsvereinbarung tritt
im Bereich der Grundschuld auf. Dieses beschreibt ein Grundpfandrecht,
mittels dessen Gläubiger ein Darlehen absichert.
Die Sicherungsvereinbarung funkioniert als Verbindung zwischen den
Darlehen und der Grundschuld, in dem sie u.a. die Vereinbarung enthält,
dass alle zu leistenden Zahlungen grundsätzlich nicht auf die Grundschuld,
sondern auf die damit abgesicherten Forderungen erfolgen. Die Differenz
zwischen eingetragener Grundschuld und Restforderung des Gläubigers
wird durch die laufende Tilgung immer größer, die Bank hat aber immer
nur Anspruch auf die Restforderung und nicht auf die im Grundbuch
eingetragene Grundschuld.
So muss man nicht dauernd über einen Notar die Grundschuld neu eintragen.