Hypothekenkontor - Berlin - Hamburg - München
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Sicherungsvereinbarung

 

Auch unter Sicherungsabrede bekannt. Die Sicherungsvereinbarung tritt

im Bereich der Grundschuld auf. Dieses beschreibt ein Grundpfandrecht,

mittels dessen Gläubiger ein Darlehen absichert.

Die Sicherungsvereinbarung funkioniert als Verbindung zwischen den

Darlehen und der Grundschuld, in dem sie u.a. die Vereinbarung enthält,

dass alle zu leistenden Zahlungen grundsätzlich nicht auf die Grundschuld,

sondern auf die damit abgesicherten Forderungen erfolgen. Die Differenz

zwischen eingetragener Grundschuld und Restforderung des Gläubigers

wird durch die laufende Tilgung immer größer, die Bank hat aber immer

nur Anspruch auf die Restforderung und nicht auf die im Grundbuch

eingetragene Grundschuld.

So muss man nicht dauernd über einen Notar die Grundschuld neu eintragen.   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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