Notaranderkonto
Ein auf den Namen eines Notars eingerichtetes Bankkonto zur vorübergehenden treuhänderischen Verwahrung von Fremdgeldern. das Notaranderkonto ermöglicht die vorzeitige Darlehensauszahlung zur Kaufpreisabwicklung, solange die Grundschuld noch nicht bzw. nicht ranggerecht eingetragen ist.