Notarbestätigung
Sollte eine fristgerechte Eintragung im Grundbuch zum Auszahlungstermin nicht möglich sein, kann der Notar gegenüber der Bank betätigen, dass der rangrichtigen Eintragung der Grundschuld nichts im Wege steht. Diese notarielle Rangbeschreibung ermöglicht die Auszahlung der Finanzierung, auch wenn die Grundschuld noch nicht im Grundbuch eingetragen wurde.